Es gibt eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten rund um Schwangerschaft und Familie. Wir können Ihnen auch hier beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Es gibt eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten rund um Schwangerschaft und Familie. Wir können Ihnen auch hier beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Familien mit geringem Einkommen oder die Leistungen beziehen, können Zuschüsse zu einem Familienurlaub erhalten über die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie in Niedersachsen. Der Antrag hier für wird über uns gestellt.
Voraussetzung für eine Mutter/Vater-Kind-Kur sowie einer Kur für pflegende Angehörige ist die medizinische Notwendigkeit (www.muettergenesungswerk.de/reif-fuer-die-kur/kurtest). Bitte sprechen Sie dafür Ihren Hausarzt an.
Kinder bis zwölf Jahre dürfen in der Regel mit auf die Kur, in besonderen Fällen auch Kinder bis 14 Jahre. Kinder dürfen mitfahren, wenn sie beispielsweise zu Hause nicht betreut werden können oder selbst krank sind.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die Kassen die Kosten für die Kur. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag.
Kinder, die noch nicht volljährig sind, müssen nichts bezahlen.
Wir beraten Sie bei der Beantragung und unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Kureinrichtung.
Sollte eine Ablehnung des Antrages erfolgen, helfen wir Ihnen beim Widerspruch.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Wir stellen für Sie Anträge an die Stiftung „Mutter und Kind“ zur Vermittlung finanzieller Hilfen für Umstandskleidung und Babyausstattung.
Alle zwei Jahre können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen, die im Kirchenkreis Walsrode leben, Gelder aus dem Fond „Diakonie für Kinder“ erhalten.
Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, Doppelförderungen sind nicht möglich. So können Dinge, die durch das staatliche “Bildungs- und Teilhabepaket” abgedeckt sind, nicht zusätzlich bezuschusst werden.
Die Gelder werden im Rahmen der verfügbaren Mittel vergeben.
Bitte beachten Sie: Bei den Einkommensgrenzen zählt das Gesamteinkommen aller Familienmitglieder.
Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, ob Ihre Kinder für einen Zuschuss in Frage kommen.
Dafür stehen begrenzt Gelder zur Verfügung (in Form eines Fonds) aus dem Zuschüsse für alle Verhütungsmittel für Frauen und Männer gewährt werden.
Zu den Verhütungsmitteln gehören auch Vasektomien bzw. Sterilisationen.
Anträge aus dem südlichen Landkreis werden von uns bearbeitet und genehmigte Gelder ausgezahlt.
Wenn Sie im nördlichen Landkreis wohnen, dann wenden Sie sich bitte an pro familia.
Bitte beachten Sie:
Es besteht kein Anspruch auf Leistungen. Gelder können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt werden.
Wir beraten Sie rund um die Schwangerschaft und die Geburt.
Wir stellen Anträge an die Stiftung „Mutter und Kind“ zur Vermittlung finanzieller Hilfen für Umstandskleidung und Babyausstattung.
Wir informieren Sie Sie zu familienfördernden Leistungen und gesetzlichen Hilfsmöglichkeiten für Familien.
Unsere Schwangerschaftskonfliktberatung wird immer ergebnisoffen und kostenfrei durchgeführt, von Fachkräften und sensiblen Ansprechpartnerinnen, die der Schweigepflicht unterliegen.
Wichtig für Sie: Unsere Beratungsstelle ist nach § 219 StGB staatlich anerkannt.
Sie erhalten den Beratungsschein. Auch Ihren Wunsch, anonym zu bleiben, akzeptieren wir – sprechen Sie das einfach an.